Pflegereform 2027 · Das könnte auf Sie zukommen
Pflegereform 2027: Das könnte auf Sie zukommen. Lassen Sie jetzt Ihren Pflegegrad prüfen
Der Kabinettsentwurf sieht vor: kein Entlastungsbetrag mehr für Pflegegrad 1, keine Umwandlung der Sachleistung für Alltagshilfe und höhere Hürden für die Pflegegrade 1 bis 3. Noch gilt das bisherige Recht. Wir erklären, was das für Sie bedeutet, und helfen bei Antrag und Höherstufung.
- 4,8 von 5 Sternen bei Google (24 Bewertungen)
- Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Abrechnung über die Pflegekasse
- Rund 25 Betreuungskräfte im Oberbergischen Kreis
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Was der Gesetzentwurf vorsieht und was noch nicht gilt
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, der Entwurf kann sich im Verfahren ändern. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Geplant ist, dass die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen (laut Berichten zum Entwurf: Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5). Für Pflegegrad 4 und 5 sollen sie gleich bleiben. Das kann bedeuten, dass es schwerer wird, einen Pflegegrad zu bekommen oder höherzustufen.
Stand: 15. Oktober 2026
- Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat soll entfallen
- Pflegegrad 2 bis 5: Sozialraumbudget von 175 € statt Entlastungsbetrag, die Umwandlung der Sachleistung (bisher bis zu 40 %) soll gestrichen werden
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 2.285 € im Jahr statt bisher 3.539 €
- Nach bisherigem Entwurfsstand: Anträge bis 31. Dezember 2026 sollen noch nach bisherigem Recht bewertet werden
- Anträge ab 1. Januar 2027 sollen nach den neuen Regeln bewertet werden
- Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll Bestandsschutz bekommen
- Alle Angaben beziehen sich auf den Entwurf und können sich ändern
Wenn Sie ohnehin einen Antrag oder eine Höherstufung in Erwägung ziehen, lohnt es sich deshalb, nicht lange zu warten. Ob ein Pflegegrad bewilligt wird, entscheidet allein die Pflegekasse nach der Begutachtung.
Quellen und Stand: Bundesgesundheitsministerium, Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026); pflege.de zu den geplanten Schwellenwerten. Stand: 15. Oktober 2026. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich der Gesetzentwurf ändert. Keine Rechts- oder Anspruchsberatung. Redaktion: Engel im Alltag OBK GbR, anerkannter Betreuungsdienst.
Budget-Rechner: Heute und laut Entwurf
Heute und laut Gesetzentwurf: Was steht Ihnen für Alltagshilfe zu?
Wählen Sie den Pflegegrad. Wir stellen gegenüber, was heute für Alltagshilfe zur Verfügung steht und was der Kabinettsentwurf ab 2027 vorsieht.
Welchen Pflegegrad hat die pflegebedürftige Person?| Pro Monat | Stand heute | Laut Entwurf ab 2027 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag, im Entwurf Sozialraumbudget | ||
| Umwandlung der Pflegesachleistung bis zu 40 %, für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag | ||
| Für Alltagshilfe zusammen | ||
| Zusammen pro Jahr | ||
| Nicht genutzte Beträge ansparen ins Folgejahr mitnehmen | ||
| Außerdem betroffen: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr, im Entwurf Überbrückungsbudget |
Stand: 15. Oktober 2026. Grundlage: Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Beträge und Regeln können sich ändern. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht. Die Beträge im Entwurf gelten für Angebote zur Unterstützung im Alltag mit Anerkennung nach § 45a; zugelassene ambulante Betreuungsdienste (§ 71 Abs. 1a) sollen im Entwurf über das Sachleistungsbudget abrechnen. Die Umwandlung ist heute nur möglich, soweit die Pflegesachleistung nicht anderweitig genutzt wird. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Beratung durch die Pflegekasse.
Pflegegrad beantragen: so läuft es ab
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Ein formloser Antrag, auch telefonisch, genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Danach prüft der Medizinische Dienst, wie viel Unterstützung Sie im Alltag brauchen.
Wir erklären Ihnen die einzelnen Schritte und helfen bei den Unterlagen.
- Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen
- Formulare der Pflegekasse ausfüllen
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten
- Bescheid der Pflegekasse abwarten
- Alltagshilfe mit uns besprechen und starten
Pflegegrad erhöhen: Antrag auf Höherstufung
Hat sich der Hilfebedarf erhöht, zum Beispiel nach einem Sturz, bei beginnender Demenz oder wenn der Alltag allein nicht mehr klappt, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Auch das geht formlos bei der Pflegekasse. Danach folgt eine neue Begutachtung.
Wir erklären Ihnen die Höherstufung und unterstützen Sie beim Antrag. Eine Rechtsberatung, etwa zum Widerspruch, bieten wir nicht an.
- Veränderungen im Alltag festhalten (Pflegetagebuch)
- Arztberichte und Medikationsplan bereitlegen
- Formlosen Antrag auf Höherstufung stellen
- Termin mit dem Medizinischen Dienst vorbereiten
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen mehrere Leistungen der Pflegekasse zu, nicht nur eine. Sie sind genau für Hilfen wie unsere gedacht. Welche das bei Ihnen sind und wie viel Sie nutzen können, klären wir gemeinsam in einem kurzen Gespräch.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und erklären Ihnen jeden Schritt. Weitere Leistungen der Pflegekasse sind in vielen Fällen möglich, auch dazu beraten wir Sie.
Das kann unsere Alltagshilfe für Sie tun
Unterstützung, die zu Ihrem Alltag passt, einfach und verlässlich.
Haushaltshilfe
Einkaufen, Wäsche, Kochen und Haushaltsorganisation. Damit zu Hause alles seinen Gang geht.
Begleitung
Spaziergänge, Arzttermine und soziale Aktivitäten, mit einer vertrauten Person an Ihrer Seite.
Betreuung und Gesellschaft
Zeit für Gespräche, gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten gegen Einsamkeit im Alltag.
Entlastung für Angehörige
Wir übernehmen regelmäßig Aufgaben und geben Ihnen Zeit zum Durchatmen.
In drei Schritten zur Unterstützung
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder fordern Sie Ihr Angebot an. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden telefonisch mit Ihrem persönlichen Angebot.
Beratungsgespräch
Wir lernen Sie kennen, klären Ihren Bedarf und die Kostenübernahme und besprechen alles Weitere persönlich.
Betreuung beginnt
Eine feste Betreuungskraft kommt zu Ihnen. Sie bestimmen, wobei wir helfen.
Engel im Alltag OBK: Ihr Betreuungsdienst vor Ort
Engel im Alltag OBK ist ein anerkannter Betreuungsdienst im Oberbergischen Kreis mit Sitz in Gummersbach. Wir sind ein regionales Team aus rund 25 Betreuungskräften und begleiten rund 400 Kundinnen und Kunden im Alltag.
Unser Anspruch: verlässliche, herzliche Hilfe mit festen Ansprechpartnern, die Sie kennen.
Sidney N’Fali Kébé, Geschäftsführer
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
4,8 von 5 Sternen bei Google, auf Basis echter Bewertungen.
Häufige Fragen zu Pflegegrad und PNOG
Was ist das PNOG?
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist eine geplante Pflegereform. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, das Gesetz ist also noch nicht in Kraft.
Wird es schwerer, einen Pflegegrad zu bekommen?
Der Entwurf sieht höhere Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 vor. Das kann bedeuten, dass bei gleichem Hilfebedarf ein niedrigerer oder kein Pflegegrad herauskommt. Endgültig steht das erst nach dem Gesetzgebungsverfahren fest.
Bis wann sollte ich den Antrag stellen?
Nach bisherigem Entwurfsstand sollen Anträge bis 31. Dezember 2026 noch nach dem bisherigen Recht bewertet werden. Dieses Datum kann sich ändern. Wenn Sie Hilfebedarf haben, lohnt es sich, den Antrag zeitnah zu stellen. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
Verliere ich meinen Pflegegrad, wenn das Gesetz kommt?
Nach dem Entwurf soll ein bestehender Pflegegrad nicht allein wegen der neuen Schwellenwerte sinken. Eine Herabstufung bleibt möglich, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert hat.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei Ihrer Pflegekasse, formlos und auch telefonisch. Danach begutachtet der Medizinische Dienst Ihren Hilfebedarf. Wir erklären Ihnen die Schritte und helfen bei den Unterlagen.
Wann kann ich eine Höherstufung beantragen?
Jederzeit, wenn sich der Hilfebedarf erhöht hat. Der Antrag ist formlos, danach folgt eine neue Begutachtung. Hilfreich sind ein Pflegetagebuch und aktuelle Arztberichte.
Was können Sie für mich tun, was nicht?
Wir erklären Antrag und Höherstufung und unterstützen bei den Unterlagen. Wir bieten keine Rechtsberatung und keine Widerspruchsberatung an. Ob ein Pflegegrad bewilligt wird, entscheidet die Pflegekasse. Wir können keinen bestimmten Pflegegrad zusichern.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag?
Derzeit sind es 131 Euro pro Monat (§ 45b SGB XI, Stand Oktober 2026). Der Entwurf sieht ab Pflegegrad 2 ein sogenanntes Sozialraumbudget statt des Entlastungsbetrags vor. Das ist geplant, nicht beschlossen.
Ist das ein Pflegedienst?
Nein. Wir sind ein Betreuungsdienst für Alltagshilfe und Entlastung. Medizinische Pflege leisten wir nicht.
Wo wir tätig sind: im ganzen Oberbergischen Kreis
Unser Büro liegt in der Wasserfuhrstraße in Gummersbach. Von dort sind wir in den Orten des Oberbergischen Kreises für Sie unterwegs. Wählen Sie Ihren Ort, um mehr zu erfahren.
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E-Mail: anfragen@engelimalltag-obk.de
Adresse: Engel im Alltag OBK GbR, Wasserfuhrstraße 16, 51643 Gummersbach